Deutsche Farben und Reichskriegsflaggen

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Deutsche Reichskriegsflaggen

Die RKF des deutschen Kaiserreiches hatte die Grundfarbe Weiss, mittig einen Reichsadler, umrahmt von einem Balkenkreuz. In der oberen linke Ecke waren die Farben Schwarz-Weiss-Rot mit einem Eisernen Kreuz in der Mitte.
Reichskriegsflagge des Deutschen Kaiserreiches:

Die RKF des 3. Reiches hatte ein Hakenkreuz in der Mitte und die Grundfarbe Rot. Schwarz-Weiss-Rot war ebenfalls entfernt. Das Eiserne Kreuz links oben blieb erhalten. Die RKF des 3. Reiches ähnelt im Design der kaiserlichen RKF. Dies war ein Zugeständnis Hitlers an die in der kaiserlichen Tradition tief verwurzelte Marine.

 

Reichskriegsflagge des Dritten Reiches:

Deutsche Farben – Die Nationalfarben Deutschlands.

Das bis 1806 bestehende “Heilige Römische Reich Deutscher Nation” kannte keine Nationalfarben, da die Voraussetzung dafür, die Staatseinheit, fehlte. Als kaiserliche Farbe galt Schwarz-Gelb, die in Österreich bis 1918 geführt wurde. In Deutschland trugen die Burschenschaften nach den Befreiungskriegen gegen Napoleon, denen vor allem in Jena viele Lützower Jäger angehörten, ihre schwarz eingefärbten Uniformen mit den roten Vorschößen und goldenen Knöpfen weiter. Daraus entstand die Fahne der Jenaer Burschenschaft mit Schwarz-Rot-Gold, die sie auf 1817 auf dem Wartburgfest durchsetzten mit der (unrichtigen) Behauptung, dies seien die aus dem alten Reichswappen ermittelten Deutschen Farben. Beim Hambacher Fest 1832 war dann Schwarz-Rot-Gold bereits etabliert. 1848 erklärte der Bundestag mit demselben (unrichtigen) Hinweis Schwarz-Rot-Gold zu den Bundesfarben. Der Norddeutsche Bund wurde durch eine neue, aus den Farben Preußens (Schwarz-Weiss) und der Hansestädte (Weiss und Rot) abgeleitete Trikolore (Schwarz-Weiss-Rot) versinnbildlicht, die 1871 auf das neugegründete Deutsche Reich übertragen (Art. 55 der Reichsverfassung) und 1892 offiziell zur Nationalflagge erklärt wurden, während in Österreich-Ungarn weiterhin Schwarz-Rot-Gold als die deutschen Farben galten. Die Reichs- und Nationalfarben der Weimarer Republik zwischen 1918 und 1933 waren Schwarz-Rot-Gold, die Wiedereinführung der schwarz-weiss-roten Flagge durch die Nationalsozialisten wurde durch das Reichsflaggengesetz 1935 wieder aufgehoben, indem die Hakenkreuzflagge zur alleinigen Nationalflagge bestimmt wurde. Nach 1949 wurde Schwarz-Rot-Gold von beiden deutschen Teilstaaten als Deutsche Farben angenommen.
Geschichte des Reichsadlers:

Kaiser Otto III. (gest. 1002) führte erstmals den Adler als eigenes Symbol, Kaiser Friedrich Barbarossa führte ihn in das Reichswappen ein. Ab dieser Zeit war er ein Symbol der deutschen Kaiser und somit des dt. Reiches. Ende des 12. Jahrhunderts waren seine Farben Schwarz auf goldenem Untergrund, Schnabel und Fänge meistens in Rot. Ab 1437 wurde aus dem einköpfigen Adler der zweiköpfige Doppeladler. 1848 wurde der Doppeladler dann das Wappentier des Deutschen Bundes durch Beschluss der Frankfurter Nationalversammlung. 1871 bei Gründung des 2. Deutschen Reiches wurde der Adler wieder einköpfig in den bekannten preußischen Farben Schwarz und Weiss. Auch 1919 bei der Weimarer Republik blieb der Adler das Wappentier (ebenfalls einköpfig und schwarz). Der Reichsadler im 3. Reich war rechtsblickend mit Hakenkreuz. Die Bundesrepublik Deutschland übernahm als Wappen den Reichsadler von 1919. Der Deutsche Adler ist somit das älteste heute noch bestehende Hoheitsabzeichen in Europa.

Warum ein Adler ? Mit dem Adler zeigten die deutschen Könige und Kaiser ihren Anspruch als legitime Nachfolger des untergegangen Römischen Reiches, der Adler war ja das alte Wappen des Römischen Reiches.

Der Wappen-Adler ist übrigens ein dt. Seeadler (bitte nicht verwechseln mit dem US-Adler, dem Weisskopfadler) und nicht der Steinadler, wie oft angenommen wird.

Der Hauptkonkurrent des Adlers als Wappentier in Europa ist übrigens der Löwe. Viele Herrscher und Könige haben auch oder nur den Löwen als Wappen, bekannte Beispiele sind England mit seinem Richard Löwenherz (verewigt als 3-fach englischer Wappenlöwe), oder der deutsche König “Heinrich der Löwe” aus Braunschweig, das bayerische Löwenwappen, der “Hessenlöwe” u.s.w.

Es gibt noch eine Sonderform als Wappentier: Aus der Verschmelzung dieser beiden starken Tiere Adler und Löwe wurd der “Greif” , (Löwenstatur mit Adlerkrallen und Adlerkopf).

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Burgfriede

In den mittelalterlichen Burgen gab es einen Raum,  der ausschließlich friedlichen Zusammentreffen gewidmet war. Die Bezeichnung wurde in der Politik auf die einigende Wirkung durch das Auftreten eines gemeinsamen Feindes übertragen; so reagierten die politischen Parteien des deutschen Reichstags mit ungewohntem Schulterschluss auf die Kriegsgefahr bzw. den Kriegsausbruch. Zum ersten Mal zeigte sich die (fast) ausnahmslose Anerkennung des Burgfriedens bei der Reichstagssitzung vom 4.8.1914, als alle Abgeordneten (bis auf zwei Enthaltungen bei der SPD) die zuvor vor allem von der SPD scharf kritisierten Kriegskredite bewilligten. Dieser Zusammenhalt, den Wilhelm II. mit den Worten “Ich kenne keine Parteien mehr, ich kenne nur noch Deutsche” charakterisierte, dauerte generell bis 1918 an. Einzelne Abgeordnete entzogen sich den Verpflichtungen des Burgfriedens jedoch, als deutlich wurde, dass der Krieg keineswegs so schnell und überlegen zu gewinnen sein würde wie geplant. Karl Liebknecht opponierte gegen den neuen Kriegskredit bereits Anfang Dezember 1914 und warf der SPD den Ausverkauf der eigenen Ziele vor.

Eine Entsprechung fand der Burgfrieden des Deutschen Reichs in der französischen Union Sacrée.

 

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Gesetzentwurf für das Volksbegehren über den Youngplan

Ein Beispiel für politische Demagogie (192g)

Gesetzentwurf für das Volksbegehren über den Youngplan

1. Die Reichsregierung hat den auswärtigen Mächten unverzüglich in feierlicher Form Kenntnis davon zu geben, daß das erzwungene Kriegsschuldanerkenntnis des Versailler Vertrages der geschichtlichen Wahrheit widerspricht, auf falschen Voraussetzungen beruht und völkerrechtlich unverbindlich ist.

2. Die Reichsregierung hat darauf hinzuwirken, daß das Kriegs-Schuldanerkenntnis des Art. 231 sowie die Art. 429 und 430 des Versailler Vertrages förmlich außer Kraft gesetzt werden. Sie hat ferner darauf hinzuwirken, daß die besetzten Gebiete nunmehr unverzüglich und bedingungslos sowie unter Ausschluß jeder Kontrolle über deutsches Gebiet geräumt werden, unabhängig von Annahme oder Ablehnung der Beschlüsse der Haager Konferenz.

3. Auswärtigen Mächten gegenüber dürfen neue Lasten und Verpflichtungen nicht übernommen werden, die auf dem Kriegsschuldanerkenntnis beruhen. Hierunter fallen auch die Lasten und Verpflichtungen, die auf Grund der Vorschläge der Pariser Sachverständigen und nach den daraus hervorgehenden Vereinbarungen von Deutschland übernommen werden sollen.

4. Reichskanzler und Reichsminister sowie Bevollmächtigte des Deutschen Reiches, die entgegen der Vorschrift des §3 Verträge mit auswärtigen Mächten zeichnen, unterliegen den im §92 Nr. 3 StGB, vorgesehenen Strafen.

5. Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

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Landbefestigungen des Kaiserreiches

Landbefestigungen des Kaiserreiches

Die Landbefestigungen (Festungen) haben in der Militärgeschichte schon immereine grosse strategische Rolle gespielt.

Die Festungen wurden gern an Grenzen, Flüssen oder wichtigen Punkten erbaut. Sie dienten den eigenen Truppen als sogenante rückwärtige Festung, um den Feind zumindest festnageln zu können.

Die Westlichen Festungen im Kaiserreich waren:

Mosel
Metz
Diedenhofen

Rhein
Oberrheinsperre
Alt und Neubreisach
Kaiser Wilhelm II Festung (bei Molsheim)
Germersheim
Mainz
Koblenz
Wesel

Die östlichen Festungen im Kaiserreich waren:
Königsberg war die Zentralfestung

masurische Seenplatte
Boyen

Weichsel
Danzig
Kulm
Graudenz
Marienburg
Thorn
Dierschau

Warthe-Abschnitt
Festung Posen
Obrabruch

Oder-Abschnitt
Glogau
Breslau (provisorisch)
K?strin

Neiße
Glatz
Festung Neiße

Havel/Spree
Spandau

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Abstimmungsgebiete

Im Versailler Vertrag unter Hinweis auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker ausgewählte Grenzregionen des Deutschen Reichs, in denen die Bevölkerung 1920/21 über den Verbleib bei Deutschland abstimmen sollte: Nordschleswig, südliches Ostpreußen und Westpreußen östlich der Weichsel, Eupen und Malmedy, Oberschlesien. Es gingen dem Reich dabei wertvolle Gebiete verloren;  im oberschlesischen Industrierevier, was den Rechtsparteien weitere Munition im Kampf gegen Versailles lieferte, zumal nicht alle Vorwürfe der willkürlichen Einteilung der Abstimmungsgebiete und der Wahlmanipulation (z. B. in Eupen und Malmedy) ausgeräumt werden konnten.

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